Die Rolle der Eltern
Unsere Schule gibt den Eltern nicht nur Mitsprache- und Mitgestaltungsrechte, sie wurde vielmehr von Eltern gegründet und wird von ihnen getragen.
Die gemeinsame Arbeit bildet die erzieherische Kompetenz der Eltern. Schule und Familie erziehen die Kinder in Einheit. Gemeinsames und gemeinschaftliches Entwickeln von Ideen und Projekten durch Eltern, Kinder und Schule fördert den Austausch und die Beziehungsbildung zwischen den Generationen. Dies ist grundlegend für die Persönlichkeitsentwicklung und –entfaltung des Kindes.
Dazu dienen verschiedene Formen der Elterninformation. In den Elterngesprächen, die in regelmäßigen Abständen angeboten werden, aber auch immer auf Nachfrage der Eltern eingerichtet werden können, erhalten die Eltern Einblicke in die persönliche und soziale Entwicklung ihrer Kinder.
Zweimal im Halbjahr (bei Bedarf auch häufiger) finden Elternabende statt. Darüber hinaus können die Eltern auf Anfrage während des Unterrichtes hospitieren, um so im täglichen Ablauf die Lernwelt ihrer Kinder kennen zu lernen.
Mindestens einmal pro Schulhalbjahr findet eine pädagogische Veranstaltung statt, zu der bei Bedarf und je nach Thema Referenten eingeladen werden. Zu den gruppeninternen Elternabenden werden entsprechend des Anliegens pädagogische und organisatorische Fragen diskutiert.
Neben der theoretischen Auseinandersetzung mit dem konzeptionellen Ansatz der Schule ist die praktische Mithilfe der Eltern ein wichtiger Pfeiler für den reibungslosen Ablauf des Schulalltages. So können sie im Rahmen ihrer jeweiligen Möglichkeiten z.B. bei der Herstellung des Materials, der Begleitung von Exkursionsgruppen (s. Abschnitt 3.2.3), der Organisation von Festen, bei der Beschaffung finanzieller Mittel und bei der Öffentlichkeitsarbeit mithelfen. Dazu werden ab dem Schulbeginn verschiedene Arbeitsgemeinschaften eingerichtet, in denen die Eltern je nach Interesse, Zeit und Fähigkeit mitarbeiten können. Außerhalb des Unterrichtes sollen pro Kind eine bestimmte Anzahl von Arbeitsstunden von den Eltern geleistet werden, um die Kosten für Reinigung, Hausmeister, kleinere Instandhaltungen, zusätzliche Betreuungszeiten oder Ausfallzeiten möglichst gering zu halten. Der Umfang wird in der Geschäftsordnung festgelegt.
Aus der Erfahrung des gleichberechtigten Miteinanders von Kind und Erwachsenen, Kind und Kind, erwachsen soziale Kompetenzen jedes Einzelnen in der Gemeinschaft.
Eine gleichberechtigte und demokratische Kommunikation zwischen Eltern, Kindern und Lehrern ist ausdrückliches Ziel der Freien Montessori Schule Main-Kinzig-Kreis.
Um das Mitbestimmungsrecht der Eltern – nach Art. 56 Abs. 6 der Verfassung des Landes Hessen – zu gewährleisten, werden an der Freien Montessori Schule Main-Kinzig-Kreis Elternbeiräte gebildet. Die Einrichtung des Elternbeirates erfolgt nach den Bestimmungen an hessischen Regelschulen. Dazu wird die jeweils gültige Fassung der „Mitbestimmung der Eltern in Hessens Schulen“[1] herangezogen.
- Für jeweils angefangene 25 Schüler einer Gruppe wird ein Elternbeirat sowie ein Vertreter dessen gewählt.
- Wahlberechtigt sind die Eltern, sofern sie nicht Mitarbeiter oder Mitglieder der Geschäftsführung sind.
- Die Elternbeiräte informieren die Eltern bei Bedarf, mindestens jedoch einmal im Schulhalbjahr mittels Einberufung einer Versammlung. Die Lehrkräfte nehmen an diesen Versammlungen teil. Auch auf Antrag 1/5 der Eltern, des Schulleiters, der Gruppenlehrkraft oder des Vorsitzenden des Schulelternbeirates kann die Versammlung einberufen werden.
- Die Elternbeiräte sind als wichtige Schnittstelle zwischen Schulleitung, Geschäftsführung und Elternschaft zu sehen. Sie sorgen für Transparenz und die nötige Kommunikation der wesentlichen Vorgänge des Schullebens.
- Die Gesamtheit der Elternbeiräte stellt den Schulelternbeirat. Er wählt aus seiner Mitte für Dauer von zwei Jahren einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter.
Der Schulelternbeirat hat ein Mitbestimmungsrecht an der Schule.
[1] herausgegeben vom Hessischen Kultusministerium